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FOR SALE
Fallen beim Immobilienkauf in Spanien Provisionszahlungen für den Käufer an?
Nein, die Maklerprovision wird in Spanien vom Verkäufer übernommen.
Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer auf Gran Canaria?
Die Grunderwerbsteuer (spanisch ITP) für den Kauf einer Bestandsimmobilie auf Gran Canaria liegt seit vielen Jahren bei 6,5% des Kaufpreises und muss innerhalb von vier Wochen nach dem Notartermin beglichen werden.
Wie hoch sind die kosten für den Notar?
Die Notarkosten liegen je nach Aufwand, etwa wenn notarielle Vollmachten erforderlich sind, zwischen etwa 800 € und 1.000 €. Die Gebühren für die Eintragung ins lokale Eigentumsregister bzw. Grundbuchamt (Registro) betragen etwa 400 €.
Wie hoch ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird auf Basis des Katasterwerts berechnet. Für ein durchschnittliches Ein-Zimmer-Apartment, etwa in Playa del Inglés, liegt sie jährlich zwischen 200 € und 250 €. Die Zahlung erfolgt halbjährlich, jeweils im Juni und November. Den Katasterwert Ihrer Immobilie können Sie auf dem Zahlungsbeleg der Grundsteuer (I.B.I.) einsehen.
Wie hoch ist die Eigennutzungssteuer?
Die sogenannte "Eigennutzungssteuer" oder "Nichtresidentensteuer" wird von nicht-residenten Eigentümern gezahlt, die in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben, ihre Immobilie selbst zu nutzen und nicht zu vermieten. Diese Steuer beträgt 1,1 % des Katasterwerts. Auf diese 1,1 % werden jährlich 19 % Steuern erhoben. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Katasterwert von 100.000 € dienen 1,1 % als Berechnungsgrundlage, also 1.100 €. Davon zahlen Sie 19 % Steuern, was 209 € Eigennutzungssteuer ergibt. Den Katasterwert (valor catastral) können Sie Ihrem Grundsteuerbeleg (I.B.I.) entnehmen.
Zahlung der Immobilie
Bitte kaufen Sie niemals eine Immobilie ohne eine notarielle Beurkundung und der damit vorhergegangen Überprüfung der entsprechenden Unterlagen. Die Bezahlung erfolgt fast immer per namensgebundenen und beglaubigten Bankscheck (bei der Bank gebührenpflichtig). Ebenfalls möglich ist eine direkte Onlineüberweisung während des Notartermins von einem sogenannten „Treuhandkonto / Klientenkonto“ z.B. von Ihrer zukünftigen Steuerkanzlei. Der Überweisungsbeleg gilt als Zahlungsbeleg und wird in die notarielle Kaufurkunde eingebunden. Häufig kommt es auch zu Kaufoptionsverträgen (auch Vorvertrag, Reservierungsvertrag oder auf spanisch contrato de arras genannt) in denen man sich auf einen verbindlichen Notartermin verständigt und mit einer Anzahlung von 10 % des Kaufpreises sich die entsprechende Immobilie reserviert. In diesem Vertrag wird unter anderen Punkten auch ratifiziert, dass der Optionsgeber (Verkäufer) die jeweilige Immobilie Schulden-/Lastenfrei und ohne jeglicher Rechte Dritter verkauft. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Zertifikate über Schuldenfreiheit (certificado no deudor) von einer möglichen Eigentümergemeinschaft und von der Gemeinde vorliegen. Das certificado no deudor von der Gemeinde bestätigt dem entsprechenden Käufer die Bezahlung der Grundsteuer und Müllabfuhr.
Kaufabwicklung
Wie lange dauert eine Kaufabwicklung?
Wenn Sie nach der Besichtigung entscheiden, die Immobilie zu kaufen, benötigen wir etwa ein bis zwei Wochen, um den notariellen Verkauf vorzubereiten und alle erforderlichen Dokumente zu organisieren. Es wird empfohlen (aber ist nicht mehr zwingend erforderlich), ein Bankkonto auf Gran Canaria zu eröffnen. Die NIE-Nummer sollte beantragt werden, und Sie müssen im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments sein sowie über die vollständige Kaufsumme inklusive Kaufnebenkosten verfügen.
Falls eine Teilfinanzierung erforderlich ist, kann sich die Kaufabwicklung um mehrere Wochen verzögern. Banken benötigen unterschiedlich lange für die Bearbeitung eines Kreditantrags – nach unseren Erfahrungen etwa drei bis sechs Wochen. Spanische Banken erwarten bei ausländischen, nicht-residenten Käufern in der Regel ein Eigenkapital von mindestens 30-50 %. Die Kreditvergabe hängt jedoch von vielen Faktoren ab, einschließlich des Schätzwerts eines von der Bank beauftragten Gutachters. Es kann auch hilfreich sein, mit Ihrer Hausbank in Deutschland über die Finanzierung einer Immobilie auf Gran Canaria zu sprechen.
N.I.E. Nummer
Die N.I.E-Nummer ist eine "Ausländeridentifikationsnummer" und wird umgangssprachlich auch als "Steuernummer" bezeichnet. Sie ist zwingend erforderlich und muss beim Kauf einer Immobilie vorgelegt werden. Die N.I.E-Nummer wird persönlich bei der Polizei beantragt, wobei ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein ausgefülltes Formular vorgelegt werden müssen.
Alternativ können Sie die N.I.E-Nummer auch in Deutschland beim spanischen Konsulat beantragen. Es wird jedoch empfohlen, vorher dort anzurufen. Es erforderlich, im Voraus einen Termin bei der Polizei zu vereinbaren, was je nach Auslastung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Oft übernehmen auch Steuerbüros (Asesorías / Gestorías) diesen Service den wir gern vermitteln können.